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CB-BCMNET Richtlinien
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CB-BCMNET Richtlinien

      1. Unser Mailboxnetz traegt den Namen CB-BCMNET. Zur Aufrecht-
         erhaltung der einwandfreien Funktion unseres Netzes wurden
         diese Richtlinen am 28.02.1998 in Hengersberg beschlossen.

      2. Als Mailboxsoftware muss die jeweils aktuelle CB-BCMNET Version
         der OpenBCM eingesetzt werden. Die Umstellung auf die jeweils
         aktuelle Version muss innerhalb von 4 Wochen erfolgen.

      3. Jede eintreffende Mail muss mit

         a) der original Rubrik
         b) der original Bulletin-ID/MID
         c) dem original Verteiler
         d) der original Lifetime

         geforwardet werden.

      4. Der default-Verteiler jeder Mailbox muss auf das eigene
         Boxrufzeichen oder auf einen im Netz nicht existierenden
         Verteiler gesetzt werden.

      5. Der Callcheck jeder Mailbox muss exakt folgende Rufzeichen-
         strukturen korrekt erkennen und als Usercall behandeln.
         (B=Buchstabe, Z=Zahl, -=kein Zeichen)

         a) Amateurfunk Rufzeichen
            BBZBB-   BBZBBB   BZBB--   BZBBB-   BZZBB-   BZZBBB
            BBZB--   ZBZBB-   ZBZBBB   ZBB---   ZBBB--   ZBZB--
            ZBBZBB   BZZB--

         b) CB-Funk Rufzeichen
            BBBZZZ

      6. Der H-Routen-Teil der Mailboxadresse ist folgendermassen
         einzusetzen:

      6.1 Oesterreich

          Syntax: .#Bundesland.Land.BCMNET

          - Wien:              BOXCAL.#OE1.AUT.BCMNET
          - Salzburg:          BOXCAL.#OE2.AUT.BCMNET
          - Niederoesterreich: BOXCAL.#OE3.AUT.BCMNET
          - Burgenland:        BOXCAL.#OE4.AUT.BCMNET
          - Oberoesterreich:   BOXCAL.#OE5.AUT.BCMNET
          - Steiermark:        BOXCAL.#OE6.AUT.BCMNET
          - Tirol:             BOXCAL.#OE7.AUT.BCMNET
          - Kaernten:          BOXCAL.#OE8.AUT.BCMNET
          - Vorarlberg:        BOXCAL.#OE9.AUT.BCMNET

      6.2 Deutschland

      6.2.1 Bayern

      6.2.1.1 Oberbayern

          Syntax: .#Landkreis.Regierungsbezirk.Bundesland.Land.BCMNET

          Fuer die Landkreiskenner werden die amtlichen Kfz-Kennzeichen-
          kuerzel verwendet. Bei dreibuchstabigen Kuerzel mit Umlaut
          wird nur der Grundbuchstabe verwendet (TOEL -> TOL)

          - Muenchen:             BOXCAL.#M.OBB.BAY.DEU.BCMNET
          - Erding:               BOXCAL.#ED.OBB.BAY.DEU.BCMNET
          - Freising:             BOXCAL.#FS.OBB.BAY.DEU.BCMNET
          - Ingolstadt:           BOXCAL.#IN.OBB.BAY.DEU.BCMNET
          - Miesbach:             BOXCAL.#MB.OBB.BAY.DEU.BCMNET
          - Rosenheim:            BOXCAL.#RO.OBB.BAY.DEU.BCMNET
          - Traunstein:           BOXCAL.#TS.OBB.BAY.DEU.BCMNET
          - Weilheim:             BOXCAL.#WM.OBB.BAY.DEU.BCMNET
          - Altoetting:           BOXCAL.#AOE.OBB.BAY.DEU.BCMNET
          - Berchtesgadener Land: BOXCAL.#BGL.OBB.BAY.DEU.BCMNET
          - Dachau:               BOXCAL.#DAH.OBB.BAY.DEU.BCMNET
          - Ebersberg:            BOXCAL.#EBE.OBB.BAY.DEU.BCMNET
          - Fuerstenfeldbruck:    BOXCAL.#FFB.OBB.BAY.DEU.BCMNET
          - Muehldorf:            BOXCAL.#MUE.OBB.BAY.DEU.BCMNET
          - Starnberg:            BOXCAL.#STA.OBB.BAY.DEU.BCMNET
          - Bad Toelz:            BOXCAL.#TOL.OBB.BAY.DEU.BCMNET

      6.2.1.2 andere Regierungsbezirke

          Syntax: .#Regierungsbezirk.Bundesland.Land.BCMNET

          - Niederbayern:         BOXCAL.#NDB.BAY.DEU.BCMNET
          - Oberfranken:          BOXCAL.#OFR.BAY.DEU.BCMNET
          - Mittelfranken:        BOXCAL.#MFR.BAY.DEU.BCMNET
          - Unterfranken:         BOXCAL.#UFR.BAY.DEU.BCMNET
          - Schwaben:             BOXCAL.#SWB.BAY.DEU.BCMNET


      6.2.2 andere Bundeslaender

          Die H-Routen werden beim Anbinden der ersten Mailbox eines anderen
          Bundeslandes fuer das komplette Bundesland definiert. Es darf sich
          dabei kein Teilsegment mit einem bereits existierenden innerhalb
          der kompletten H-Route ueberschneiden.

      6.3 Schweiz

          Die H-Routen werden beim Anbinden der ersten schweizer Mailbox an
          das CB-BCMNET fuer die komplette Schweiz definiert. Auch hier darf
          sich kein neu hinzukommendes Teilsegment mit bereits bestehenden
          im restlichen CB-BCMNETz ueberschneiden.

      7. Jede am Forward haengende Mailbox und das dahinter liegende
         Netz muss sich an diese Bestimmungen halten, ansonsten ist
         der Forward dorthin unverzueglich einzustellen. Gatewaymailboxen
         erhalten die Erlaubnis, S&F mit beliebigen Forwardpartnern
         durchzuführen.

      8. Sysoptreffen fuer das CB-BCMNET haben mindestens einmal
         jaehrlich stattzufinden. Der Termin ist mindestens 4 Wochen
         im Voraus oeffentlich bekanntzugeben.

      9. Diese Richtlinien gelten bis zum ausdruecklichen Widerruf und
         koennen nur von einer absoluten Mehrheit der im Sysoptreffen
         anwesenden Sysops abgeaendert werden.

      Hengersberg, den 28.02.1998

      Diese Richtlinien wurden geaendert/erweitert in

      Mauerkirchen, den 14.08.1999
      Woerth an der Isar, den 15.04.2000
      Vilshofen an der Donau, den 17.03.2001
      Wilparting am Irschenberg, den 20.04.2002
      Gallspach in Oberoesterreich, den 12.07.2003


      Hinweis:

      In Gallspach in Oberoesterreich wurden am 12.07.2003 folgende
      Ergaenzungen beschlossen, welche im Richtlinientext bereits
      teilweise eingearbeitet sind:

      - OpenBCM wurde als Nachfolger fuer die BayBox ausgewaehlt.
      - Es wurde beschlossen, die OpenBCM Software um eine Gateway-
        Funktion zu erweitern, welche es uns erlaubt S&F mit
        beliebigen anderen Netzen zu betreiben, ohne dass dabei die
        Funktionalitaet des CB-BCMNET in Mitleidenschaft gezogen wird.
      - Fuer das Gateway-Vorhaben wurde beschlossen, die in Punkt 6
        der Richtlinien definierten H-Routen durch das Anhaengen von
        ".BCMNET" als Netzkennung zu erweitern.
      - Gateway-Mailboxen erhalten entgegen der Bestimmungen in
        Punkt 7 der Richtlinien die Erlaubnis, S&F mit beliebigen
        Forwardpartnern zu betreiben.